WEG Einzelabrechnung / Kostenverteilung
Die Einzelabrechnung dient der Verteilung der Kosten auf die Sonder- und Teileigentumseinheiten und deren Gegenüberstellung mit dem Wirtschaftsplan. Mit dieser Gegenüberstellung wird die Abrechnungsspitze ermittelt. Aus der Abrechnungsspitze ergeben sich die „Anpassung der Vorschüsse“ und die „Nachschüsse“, die Grundlage der Beschlussfassung sind.
In der Zahlungsinfo wird rein informativ (nachrichtlich) ein Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag ausgewiesen, der durch die Gegenüberstellung der tatsächlich verteilten Kosten und deren Zahlungseingang ermittelt wird. Diese Zahlungsinfo ist nicht Bestandteil der Abrechnung.