Profi-Hausverwaltung Version 10
Musterdrucke
Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Muster wie Abrechnung, Wirtschaftsplan oder diverse Auswertungen.
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Die Gesamtabrechnung dient der Kontrolle der Verwaltung. Hier werden alle Zahlungsein- und -ausgänge der Gemeinschaft dargestellt, unabhängig davon, ob es sich um zu verteilende Kosten oder Erlöse handelt oder z. B. um den Ausgleich aus vorhergehenden Abrechnungen. Die Gesamtabrechnung erfüllt auch die geforderte „Schlüssigkeit“ der Abrechnung durch einfache Addition und Subtraktion.
Die Einzelabrechnung dient der Verteilung der Kosten auf die Sonder- und Teileigentumseinheiten und deren Gegenüberstellung mit dem Wirtschaftsplan. Mit dieser Gegenüberstellung wird die Abrechnungsspitze ermittelt. Aus der Abrechnungsspitze ergeben sich die „Anpassung der Vorschüsse“ und die „Nachschüsse“, die Grundlage der Beschlussfassung sind.
In der Zahlungsinfo wird rein informativ (nachrichtlich) ein Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag ausgewiesen, der durch die Gegenüberstellung der tatsächlich verteilten Kosten und deren Zahlungseingang ermittelt wird. Diese Zahlungsinfo ist nicht Bestandteil der Abrechnung.
Hier werden die Entwicklungen der Erhaltungsrücklagen* und anderer Rücklagen* im Einzelnen dargestellt.
* Es handelt sich hier nicht um Geldbestände auf Bankkonten, sondern um den tatsächlichen Stand des gebundenen Buchgeldes gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
(V ZR 44/09 vom 04.12.2009)
Der Vermögensbericht enthält den aktuellen Stand der Rücklagen* und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Die Aufgabe des Vermögensberichts ist es, den Eigentümern ein möglichst genaues Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
* Es handelt sich hier nicht um Geldbestände auf Bankkonten, sondern um den tatsächlichen Stand des gebundenen Buchgeldes gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
(V ZR 44/09 vom 04.12.2009)
Die Rücklagenstatistik enthält Informationen über die gezahlten und offenen Beiträge der einzelnen Eigentümer zu den beschlossenen Rücklagen*. Die Gesamtdarstellung zeigt die Ist-Rücklage* (vorhanden) und die Soll-Rücklage.
* Es handelt sich hier nicht um Geldbestände auf Bankkonten, sondern um den tatsächlichen Stand des gebundenen Buchgeldes gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
(V ZR 44/09 vom 04.12.2009)